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18. April 2007

Für eine Afrikapolitik im Interesse der afrikanischen Bevölkerungsmehrheit

Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Hakki Keskin, Katrin Kunert, Michael Leutert, Paul Schäfer, Alexander Ulrich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE. (Entwurf)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Bundestag stellt fest:

1. Afrika steht bei dem bevorstehenden G8-Gipfel in Heiligendamm nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung der großen Wirtschaftsmächte. Nach der Unterbrechung der Welthandelsgespräche infolge des gescheiterten WTO-Gipfels in Seattle vom November 1999, und in Reaktion auf die daraufhin wachsende globalisierungskritische Bewegung wurden seit 2001 regelmäßig afrikanische Staatschefs zu Gesprächen am Rande der G8-Gipfel eingeladen. Initiativen wie der Afrika-Aktionsplan von Kananaskis (Kanada, 2002) oder der angekündigte Schuldenteilerlass für 18 Staaten von Gleneagles (Großbritannien, 2005) sollen den Eindruck erwecken, die G8 würden eine an Armutsbekämpfung ausgerichtete Politik betreiben. Der reale Effekt dieser Initiativen blieb indes deutlich hinter dem Symbolgehalt der Ankündigungen zurück.

Ein wirklich substanzielles Interesse haben viele afrikanische Staaten den in den letzten beiden Jahren rasant steigenden Preisen für wichtige Bodenschätze wie Erdöl, Bauxit oder Kupfer zu verdanken. Insbesondere China hat sein afrikanisches Engagement massiv ausgedehnt, um seinen wachsenden Energie- und Rohstoffbedarf zu stillen. So wuchsen die afrikanischen Exporte nach China zwischen 2000 und 2006 von umgerechnet 6 auf 29 Milliarden US-Dollar. Die chinesische Wirtschaft deckt heute über ein Viertel ihres Bedarfs an Rohöl aus afrikanischen Quellen, bei stark steigender Tendenz. Jüngst vereinbarte der chinesische Präsident Hu Jintao mit der Regierung Sambias Investitionen in Höhe von 800 Millionen Dollar zur Ausbeutung der Kupferreserven des Landes.

Chinesische Unternehmen sind nicht die einzigen Interessenten in Afrika. Trotz des stark gestiegenen Umfangs des sino-afrikanischen Handelsvolumens macht dieses nicht mehr als 10 Prozent des gesamten Außenhandels der afrikanischen Staaten aus. Der afrikanische Handel mit den USA ist doppelt, jener mit den Staaten der EU dreimal so umfangreich. Allerdings vermag China aus seinen enormen Finanzreserven, die jene des IWF um das Fünffache übersteigen, großzügig Darlehen zu vergeben. Die afrikanischen Staaten haben daher die Wahl, in welche finanzielle Abhängigkeit sie sich in Zukunft begeben. Vor diesem Hintergrund hat sich zwischen den großen Mächten ein Wettlauf um Einfluss über die afrikanischen Staaten entsponnen, der zugleich eng mit der Frage nach der Kontrolle über die afrikanischen Bodenschätze verwoben ist.

2. Im Dezember 2005 verabschiedete die Europäische Kommission den EU-Strategieplan für Afrika. Ausgangspunkt war das Eingeständnis, dass sich trotz einiger Erfolge in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit die soziale und ökonomische Lage in Afrika bis heute nicht wesentlich verbessert hat. Die europäische Kommission stellte fest,

      dass 40 % der Bewohner Afrikas mit weniger als einem Euro pro Tag auskommen müssen;
        dass 18 der 20 ärmsten Staaten der Welt auf dem afrikanischen Kontinent liegen;
          dass nur sechs von zehn afrikanischen Kindern eine Grundschule besuchen;
            dass jeder fünfte Bewohner Afrikas in einem Land lebt, in dem Krieg oder bewaffnete Konflikte herrschen.
          Diese Bilanz ist Ausdruck des Scheiterns der so genannten Strukturanpassungsprogramme, mit denen IWF und Weltbank auf Betreiben der G8 den Entwicklungsländern seit den 80er Jahren ausgedehnte Privatisierungs- und Deregulierungsprogramme auferlegt haben. Diese Programme haben durch die verordnete Beschneidung der staatlichen Ausgaben in vielen afrikanischen Ländern zu massivem Stellenabbau und einer weiteren Verschlechterung in der öffentlichen Daseinsfürsorge geführt. Dennoch setzt die EU-Kommission nach wie vor nahezu ausschließlich auf die "Kräfte des freien Marktes". Die Afrika-Strategie ist wesentlich auf die Förderung europäischer Investitionen auf dem afrikanischen Kontinent ausgerichtet. Ausdruck fand dies in der Einrichtung eines europäisch-afrikanischen Wirtschaftsforums, das im November 2006 in Brüssel zum ersten Mal zusammentrat.

          Im Rahmen der Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) soll Afrika für Waren aus der EU weiter geöffnet werden. Der Versuch, den Entwicklungsländern eine weitere pauschale Absenkung ihrer Schutzzölle aufzuerlegen, scheiterte im Sommer 2006 durch den Zusammenbruch der so genannten Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO). Auf Betreiben der Schwellen- und Entwicklungsländer waren die Themen Investitionsschutz, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen in dieser Runde von vornherein ausgeklammert worden. Doch nun stehen sie aufgrund des Drucks durch die EU, ebenso wie die Frage der Zollsenkungen, auf der Agenda der EPA-Verhandlungen. Die EU zielt darauf ab, die in den Abkommen von Lomé und Cotonou zwischen der EU und den AKP-Staaten festgeschrieben Handelspräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer aufzuheben. Bislang garantiert darüber hinaus die Everything-but-arms-Initiative den am wenigsten entwickelten Staaten den zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt, mit Ausnahme für Bananen, Reis und Zucker. Diese begrüßenswerte Entwicklung wird in der EU allerdings durch die Ausdehnung nicht-tarifärer Handelshemmnisse teilweise konterkariert.

          Zweifelsohne hat Afrika zu wenig Anteil am Welthandel. Die daraus folgenden negativen Begleiterscheinungen lassen sich aber nicht durch eine abrupte Marktöffnungsstrategie verbessern, die nur zur weiteren Verheerung der heimischen Branchen führt. Der Aufbau lebensfähiger verarbeitender Industrien und eines funktionsfähigen Dienstleistungssektors ist nur unter staatlichem Schutz gegen die ruinöse Konkurrenz multinationaler Konzerne möglich. Die Etablierung nationaler Ernährungssouveränität in den Ländern Schwarzafrikas setzt die Abschirmung der heimischen Landwirtschaft gegenüber den internationalen Agrarexport- und Nahrungsmittelkonzernen durch wirksame Zollmauern voraus.

          Die von EU und G8 forcierte Exportorientierung zahlreicher afrikanischer Staaten hat selbst bei makroökonomisch positiver Entwicklung zahlreiche sozialpolitisch negative Konsequenzen. Besonders deutlich wird das in den Exportproduktions- oder Sonderwirtschaftszonen, die überall auf dem afrikanischen Kontinent entstehen. Dort produzierende internationale Unternehmen müssen häufig keinerlei Steuern zahlen und unterliegen auch sonst kaum Regeln. So führt das Verbot oder die Behinderung gewerkschaftlicher Tätigkeit dazu, dass die Arbeitskräfte unter äußerst schlechten Bedingungen für minimale Löhne arbeiten müssen.

          3. Afrikanische Staaten und zivilgesellschaftliche Gruppen erwarten von G8 und EU zu Recht, dass die auf vergangenen Gipfeltreffen abgegebenen Bekenntnisse über die Verantwortung des Nordens zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele eingelöst werden. Das gilt insbesondere für das Versprechen einer deutlichen Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA). Die Behauptung der Bundesregierung, die in den Millenniumszielen vereinbarte Anhebung der Quote für Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt eingehalten zu haben, beruht auf der Anrechnung von Entschuldungsmaßnahmen gegenüber Nigeria und Irak. Nach OECD-Angaben ist die ODA effektiv - also ohne Anrechnung von Schuldenerlassen - von 2004 auf 2005 aber um 10 Prozent gesunken. Die umfassende Entschuldung afrikanischer Staaten, die aufgrund der Zinslast selbst dann noch Rückzahlungen leisten, wenn die Kredite längst abgetragen wurden, ist unabweisliche Voraussetzung für ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Doch die von Deutschland und den anderen EU- und G8-Staaten geübte Praxis des Verrechnens einiger zum Teil bereits abgeschriebenen Schulden mit der Entwicklungshilfe hat damit nichts zu tun. Sie widerspricht überdies dem Konsens der Entwicklungsfinanzierungskonferenz von Monterrey (2002).

          4. Ein bislang zu wenig beachteter Aspekt bei der Armutsbekämpfung ist die Frage der Sicherung von Beschäftigung in Afrika. Denn auch in den afrikanischen Ländern ist die Bekämpfung der Armut vorrangig ein Problem der mangelnden oder prekären Beschäftigung. In einem Land wie Kenia existieren aufgrund der in den vergangenen zwei Jahrzehnten von IWF und Weltbank erzwungenen Deregulierungsmaßnahmen nur noch 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Demgegenüber befinden sich über 8 Millionen Lohnabhängige in der informellen Wirtschaft. "Gute Regierungsführung" muss auch bedeuten, diese Beschäftigten unter den Schutz besonderer Gesetze zu stellen, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation IAO fordert. Die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit kann diesen Prozess unterstützen, indem sie vor allem auf Projekte zur Förderung der öffentlichen Daseinsvorsorge orientiert.

          Zahlreiche Studien haben die Bedeutung der Arbeitsimmigration für die Entwicklung armer Ursprungsländer belegt. So übersteigen etwa die jährlichen Geldüberweisungen der US-amerikanischen Hispanics in ihre Herkunftsländer in Höhe von derzeit rund 30 Milliarden US-Dollar die Gesamtsumme der US-Entwicklungshilfe für Lateinamerika. In Kombination mit der generalisierten Einführung von Mindestlöhnen in Europa zur Stützung des allgemeinen Lohnniveaus könnte auch Afrika in weit höherem Maße als bisher von dieser Form des Kapitaltransfers profitieren, der im Unterschied zur Vergabe von Entwicklungsgeldern zudem buchstäblich von Afrikanern selbst erarbeitet würde. Doch lässt die Bundesregierung keinerlei Bemühungen erkennen, die EU-Ratspräsidentschaft für Initiativen zu einer gemeinsamen Öffnung gegenüber afrikanischen Arbeitskräften zu nutzen.

          5. Die Zurückhaltung der Bundesregierung bei der Bekämpfung der sozialen Probleme, die der afrikanischen Immigration nach Europa zugrunde liegen, steht in einem auffälligen Kontrast zu den intensiven Bemühungen des deutschen Innenministeriums beim Aufbau der Zusammenarbeit mit polizeilichen und geheimdienstlichen Stellen der Maghrebstaaten. Die Reduzierung der deutschen und europäischen Politik auf die polizeiliche Abwehr der Flüchtlingsströme ist zutiefst inhuman. Sie ist überdies zum Scheitern verurteilt, solange das wirtschaftliche und soziale Elend in vielen Regionen Afrikas fortbesteht.

          Aufgrund der fortgesetzten Illegalisierung der Einwanderung lebt in den deutschen Großstädten eine unbekannte Zahl von Afrikanern, die von skrupellosen Geschäftemachern als Billigarbeitskräfte in Schwarzarbeit ausgebeutet und als Lohndrücker instrumentalisiert werden. Die Legalisierung des Aufenthaltstatus dieser Arbeitskräfte und eine deutliche Erweiterung legaler Einwanderungsmöglichkeiten sind deshalb dringend geboten. Nun hat die EU jüngst 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um in Afrika ein Netz europäischer Arbeitsvermittlungsstellen aufzubauen. Ein erstes Jobcenter entsteht derzeit in Mali unter maßgeblicher Beteiligung des europäischen Kommissars für Entwicklung, Louis Michel. Doch während die Verhandlungsführung zur Förderung europäischer Kapitalinteressen im Rahmen der EPA und auf den in den Beziehungen zu Afrika bedeutsamen Politikfeldern der Fischerei- und Agrarpolitik weitgehend vergemeinschaftet wurde, hat sich die Bundesregierung bei der Einrichtung von europäischen Jobcentern auf dem afrikanischen Kontinent unter Verweis auf die nationale Zuständigkeit für die Anwerbung von Arbeitskräften bislang zögerlich gezeigt.

          6. Die EU hat in den vergangenen Jahren den Weg der Bevormundung Afrikas mit der Forderung nach "guter Regierungsführung" fortgesetzt. Dies geschieht deshalb, weil die Afrikapolitik der EU noch immer dem Glauben folgt, dass die Entwicklung Afrikas "von außen" erreicht werden könne. Das überfrachtete und missionarische Konzept "Good Governance" muss auf Kernelemente reduziert werden. "Good Governance" bedeutet nicht nur Korruptionsbekämpfung, sondern vor allem die Beachtung der Menschenrechte. Es kann keine Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern geben, die gleichzeitig Krieg führen. Die Unterstützung Ugandas während des Kongokrieges darf sich nicht wiederholen. Demgegenüber darf die Liberalisierung der Wirtschaft nicht länger als Teil von "guter Regierungsführung" verstanden und zur Voraussetzung für die Gewährung von Entwicklungsprogrammen gemacht werden.

          Die Bekämpfung von Korruption beginnt mit einem energischen Vorgehen gegen jene europäischen Firmen, die sich ihre Märkte durch Bestechung in Afrika erkaufen. Misswirtschaft in afrikanischen Staaten kann nicht in paternalistischer Weise oktroyiert werden, sondern muss als Folge interner Reformen aus den afrikanischen Ländern selbst erwachsen. Eine fortgesetzte und gestärkte Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften Afrikas wird die notwendigen internen Reformen befördern.

          7. Die EU-Strategie für Afrika bezeichnet die Konfliktverhinderung und Konfliktschlichtung zur Friedenswahrung als Hauptaufgaben für die Zukunft. Der Unterstützung der Errichtung der Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas (APSA) und der darin enthaltenen Einrichtung der afrikanischen Bereitschaftstruppe (ASF) fällt hierbei eine zentrale Rolle zu. Die bekundete Stärkung der Eigenverantwortung Afrikas ist zu begrüßen. Sie darf sich jedoch nicht auf die militärische Aufrüstung der Afrikanischen Union beschränken.

          Gerade die Entwicklungen auf dem afrikanischen Kontinent zeigen, dass Sicherheit für die Bevölkerung nicht mit militärischen Mitteln geschaffen werden kann. Der Dialog mit der Afrikanischen Union muss auf die nicht-militärische Zusammenarbeit gründen. Konfliktprävention, die unbedingte Achtung des Völkerrechts, die Einhaltung der Menschenrechte und die Souveränität der Staaten sind die Grundprinzipien, die einem solchen Dialog zugrunde liegen müssen.

          Die Erfahrung zeigt, dass Sicherheit nur aus den von Konflikten betroffenen Ländern selbst erwachsen kann. Die systematische und interessengeleitete Intervention der großen Industriestaaten in Afrika hat die Sicherheitslage in vielen Ländern verschlechtert und einige der Konflikte der Vergangenheit maßgeblich stimuliert. Die geplante Einrichtung einer eigenen US-Militärkommandozentrale für Afrika (Africom) mit vorläufigem Hauptsitz in Stuttgart ist als Ausdruck dieser falschen Politik deutlich zu kritisieren.

          Einige der kriegerischen Konflikte in Afrika liegen in dem Mangel an fruchtbarem Boden begründet. Neben der Korrektur ihrer destabilisierenden Wirtschafts- und Handelspolitik sollte sich daher die Hilfestellung der Industriestaaten für Afrika zur Gewährleistung von Sicherheit auf die Bekämpfung der Ursachen für Bodenerosion und Desertifikation konzentrieren.

          Die europäische und deutsche Politik zur Konfliktverhütung in Afrika bleibt nur glaubwürdig, wenn sie in Zukunft strengere Maßstäbe an die eigene Waffenausfuhrpolitik legt und mittelfristig auf einen Stopp sämtlicher Rüstungsexporte orientiert. Deutschland erteilte 2005 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Gesamtwert von 4,2 Milliarden Euro (2004: 3,8 Milliarden Euro). Auf "klassische" Entwicklungsländer entfielen dabei nach Angaben der Bundesregierung 22 Prozent (2004: 11 Prozent). In vier afrikanische Staaten wurde geliefert, obgleich die Menschenrechtslage dort nach Kriterien des EU-Verhaltenskodex als "sehr bedenklich" eingestuft wird.

          II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

          1. im Rahmen ihres G8-Vorsitzes und der EU-Ratspräsidentschaft eine kritische Evaluierung der bisherigen Afrika-Prozesse auf Ebene der G8 und der EU vorzunehmen und dabei insbesondere konkret herauszuarbeiten, inwieweit der Anspruch aus dem Europäischen Entwicklungskonsens auf Kohärenz zwischen allen Politikfeldern der EU und ihren entwicklungspolitischen Zielen eingelöst wird;

          2. darauf hinzuwirken, dass die Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterbrochen werden und sich die EU in der Welthandelsorganisation dafür einsetzt, dass die Ausnahmeregelung zur Fortführung der Lomé-Präferenzen um mindestens drei Jahre verlängert wird und dass die WTO-Bestimmungen dahingehend überarbeitet werden, dass nicht-reziproke Abkommen generell möglich werden;

          3. darauf hinzuwirken, dass unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Parlamente ein neues Verhandlungsmandat der EU-Kommission zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen erarbeitet wird, das den Entwicklungsbelangen der AKP-Staaten gerecht wird, und das die Asymmetrie zwischen den Verhandlungspartnern berücksichtigt;

          4. sich im Rahmen der G8-Präsidentschaft auf einen umfassenden und realen Abbau der afrikanischen Schulden einzusetzen, der sowohl multilaterale wie bilaterale Schulden umfasst und der nicht auf die ODA-Quote angerechnet wird;

          5. darauf hinzuwirken, dass die Konditionierung bei der Mittelvergabe in der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit auf die im Feststellungsteil genannten Kernbereiche beschränkt und dabei ausgeschlossen wird, dass die Umsetzung neoliberaler Auflagen zur Privatisierung und Deregulierung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie die Beteiligung an der polizeilichen Eindämmung der nach Europa gerichteten Migrationsströme zu Maßstäben für "gute Regierungsführung" erhoben werden; und dabei ebenfalls ausgeschlossen wird, dass die Auszahlung von Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds an den Abschluss und die Umsetzung von Rücknahmeabkommen geknüpft wird; darauf hinzuwirken, dass innerhalb der EU Firmen entschiedener verfolgt werden, die sich in Afrika mittels Bestechungsgelder in Märkte einkaufen;

          6. im Rahmen der EU-Präsidentschaft auf die Abschaffung der europäischen Grenzagentur FRONTEX sowie eine deutliche Erweiterung legaler Einwanderungsmöglichkeiten von Afrika nach Europa zu drängen und den Transfer von finanziellen Ressourcen und Know-how beispielsweise durch die Ausstellung von Pendelvisa zu erleichtern;

          7. die noch ausstehenden Ratifizierungsgesetze für die von der IAO verabschiedeten Konventionen zum Schutz von prekär Beschäftigten und der Umsetzung der Kernarbeitsnormen vorzulegen und insbesondere in der Regierungsverhandlungen gegenüber afrikanischen Regierungen ebenfalls auf die Einführung der von der IAO geforderten Beschäftigungsschutzgesetze zu bestehen;

          8. sich im Rahmen des Dialogs zwischen der EU und der Afrikanischen Union für eine gemeinsame EU-Afrikastrategie einzusetzen, deren Schwerpunkt in der Entwicklung friedenspolitischer präventiver Instrumente zur Konfliktvermeidung liegt, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft die Umsetzung des globalen Übereinkommens zur Beschränkung des internationalen Waffenhandels ("Arms Trade Treaty") voranzutreiben sowie die deutschen Waffenproduzenten zur unbedingten Einhaltung des von der EU verabschiedeten Verhaltenskodex zu zwingen, die Kontrollmechanismen zu verbessern und diesbezüglich bestehende Gesetzeslücken zu schließen; sowie innerhalb der EU darauf hinzuwirken, die illegale Ausbeutung afrikanischer Ressourcen durch europäische Firmen zu verfolgen und zu unterbinden;

          9. Prozesse zu unterstützen, die in den Ländern der afrikanischen Union auf eine gerechtere Verteilung des landwirtschaftlich nutzbaren Landes hinzielen und im Rahmen der multi- und bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mehr Geld für die Bekämpfung der Wüstenbildung bereitzustellen;

          10. gegenüber der Einrichtung der Militärkommandozentrale der USA für Afrika und deren vorübergehende Ansiedlung in Stuttgart eine ablehnende Haltung zum Ausdruck zu bringen;

          11. im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft eine Initiative für einen Afrikanischen Zivilen Friedensdienst anzuschieben;

          12. sich in der Europäischen Union für eine Neuausrichtung der Energiesysteme ihrer Mitgliedstaaten - verbunden mit einem umfassenden Ausbau der Nutzung regenerativer Energien - einzusetzen und in der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika einen Schwerpunkt auf den Aufbau dezentraler regenerativer Energiesysteme zu legen.

          Berlin, den 18. April 2007

          Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion DIE LINKE.

No G8 : Menschen vor Profite. Eine Aktion von Die Linke und WASG

Vom 6. bis 8. Juni 2007 treffen sich die Regierungschefs der acht mächtigsten Industrienationen, die G8, zu ihrem jährlichen Gipfeltreffen, diesmal in Heiligen- damm bei Rostock. Die G8 sind ein Instrument, um neoliberale Politik weltweit umzusetzen. Deshalb werden ihre Treffen von Anfang an von Protesten begleitet.